Allgemeine Geschäftsbedingungen

Artikel 1 – Gegenstand und allgemeine Bestimmungen

Diese Allgemeinen Bedingungen gelten für den Vertrag zwischen dem Auftraggeber (dem verkaufenden Eigentümer) und der Gesellschaft L’Agence Automobilière, deren Angaben auf dem Auftrag mit der Bezeichnung „Fiche descriptive“ stehen (der Vermittler), mit dem der Auftraggeber den Vermittler beauftragt, einen Käufer zu suchen und alle Schritte zu unternehmen, die den Verkauf erleichtern.

Der Auftraggeber bestätigt, alle vorvertraglichen Informationen erhalten zu haben, und erklärt, diese Allgemeinen Bedingungen zur Kenntnis genommen und angenommen zu haben.

Artikel 2 – Durchführung der Leistung

Der Auftraggeber weist nach, dass er Eigentümer des vertragsgegenständlichen Fahrzeugs ist oder über die zum Verkauf erforderlichen Befugnisse verfügt. Der Auftraggeber bestätigt, dass seine Versicherung Probefahrten möglicher Käufer abdeckt. Für die Versicherung seines Fahrzeugs ist allein der Auftraggeber verantwortlich.

Er verpflichtet sich, L’Agence Automobilière zutreffende, wahrheitsgemäße, vollständige und aktuelle Angaben zum Fahrzeug zu übermitteln. Der Verkäufer verpflichtet sich, den Vermittler unverzüglich über jede Änderung während der Vermarktung zu informieren.

Für die von ihm übermittelten Angaben und Unterlagen bleibt er verantwortlich.

Der Auftraggeber beauftragt den Vermittler, in seinem Namen und für seine Rechnung:

  • das Fahrzeug insbesondere auf der Website https://agenceauto.com zum Verkauf anzubieten und alle weiteren sachdienlichen Schritte zum Verkauf zu unternehmen;
  • ihm alle möglichen Erwerber vorzustellen;
  • gegebenenfalls den Abschluss eines Vorvertrags mit jedem Käufer zu fördern, der die Verkaufsbedingungen und insbesondere den Preis annimmt.

Der Vermittler ist verpflichtet:

  • allgemein alle erforderlichen und alle von ihm für erforderlich gehaltenen Schritte zu unternehmen, um den ihm erteilten Auftrag auszuführen, insbesondere durch die Veröffentlichung von Anzeigen auf seiner Website und auf jeder anderen Website seiner Wahl;
  • den Auftraggeber über alle neuen Umstände zu unterrichten, die die Verkaufsbedingungen ändern können;
  • dem Auftraggeber über die Ausführung seines Auftrags Rechenschaft abzulegen.

Der Vermittler hat seine Pflichten vollständig erfüllt, sobald er auf der Website https://agenceauto.com eine Anzeige zum Fahrzeug veröffentlicht hat.

Artikel 3 – Exklusivität, fehlende Exklusivität und Verbleib des Fahrzeugs

Wurde dem Vermittler Exklusivität eingeräumt, ist es dem Auftraggeber untersagt, sein Fahrzeug selbst und unmittelbar zu verkaufen. Jeder unter Verstoß gegen diese Exklusivität getätigte Verkauf verpflichtet den Auftraggeber zur Zahlung einer Vertragsstrafe von 500 € an den Vermittler, zusätzlich zur Provision nach Artikel 8.

Wurde dem Vermittler Exklusivität eingeräumt, ist es dem Auftraggeber untersagt, die Anzeige seines Fahrzeugs durch Dritte verbreiten zu lassen. Jede solche Verbreitung verpflichtet den Auftraggeber zur Zahlung einer Vertragsstrafe von 200 € an den Vermittler.

Ohne Exklusivität behält der Auftraggeber die Möglichkeit, sein Fahrzeug selbst und unmittelbar zu verkaufen.

In allen Fällen ist es dem Auftraggeber untersagt, einen mit dem Vermittler im Wettbewerb stehenden Dritten einzuschalten.

Dem Auftraggeber ist es zudem in jedem Fall untersagt, sein Fahrzeug auf einer Website zu einem niedrigeren als dem dem Vermittler mitgeteilten Preis anzubieten und die vom Vermittler aufgenommenen Fotos zu verwenden.

Verkauft der Auftraggeber sein Fahrzeug unmittelbar ohne Mitwirkung des Vermittlers, verpflichtet er sich, diesen unverzüglich zu informieren.

Dem Auftraggeber ist es untersagt, sein Fahrzeug ohne Mitwirkung des Vermittlers an einen Käufer zu verkaufen, den dieser ihm vorgestellt hat. In diesem Fall ist das Besichtigungsprotokoll zwischen den Parteien maßgeblich. Jeder unter Verstoß gegen die Rechte des Vermittlers getätigte Verkauf, insbesondere an einen vom Vermittler vorgestellten Käufer, verpflichtet den Auftraggeber zur vollständigen Provision nach Artikel 8 sowie zu einer Vertragsstrafe von 500 €.

Artikel 4 – Verkaufspreis des Fahrzeugs

Der Auftraggeber bestimmt den erwarteten Verkaufspreis seines Fahrzeugs frei.

L’Agence Automobilière kann den Auftraggeber zum am besten geeigneten Preis beraten.

Der Auftraggeber kann den Angebotspreis während der Vertragslaufzeit senken. Er verpflichtet sich, den Vermittler unverzüglich zu informieren.

Im Einvernehmen mit dem Auftraggeber kann als anfänglicher Angebotspreis eine Preisspanne vereinbart werden, innerhalb derer L’Agence Automobilière das Fahrzeug frei zum Verkauf anbieten darf.

Der Vermittler darf jedoch ohne Zustimmung des Auftraggebers keinen Verkaufspreis in dessen Namen endgültig annehmen.

Artikel 5 – Abschluss des Verkaufs

Bei Abschluss des Vorvertrags übergibt der Käufer dem Vermittler einen auf den Auftraggeber ausgestellten Reservierungsscheck.

Bei endgültigem Abschluss des Verkaufs übergibt der Käufer dem verkaufenden Auftraggeber in der Agentur des Vermittlers den Gesamtbetrag in Form eines bestätigten Bankschecks. Der Vermittler gibt dem Käufer daraufhin seinen Reservierungsscheck zurück.

Führt der Auftraggeber den Verkauf nach Unterzeichnung des Vorvertrags nicht durch, zahlt er dem Käufer eine Entschädigung in Höhe der Reservierungssumme. Der Reservierungsscheck wird dem Käufer ebenfalls zurückgegeben.

Der Verkäufer verpflichtet sich, das Fahrzeug mit einer gültigen, weniger als 6 Monate alten Hauptuntersuchung zu übergeben (Fahrzeuge über 4 Jahre).

Führt der Käufer den Verkauf nicht durch, schuldet der Auftraggeber dem Vermittler die nachstehend festgelegte Provision, sofern er die Reservierungssumme behält.

Artikel 6 – Vertragsdauer und Kündigung

6.1. Der Vertrag wird grundsätzlich für eine feste Dauer von drei (3) Monaten geschlossen. Der Auftraggeber kann sein Fahrzeug jedoch jederzeit aus dem Verkauf nehmen. Er hat den Vermittler hierüber in Textform zu informieren. Dieser verpflichtet sich, das Fahrzeug binnen höchstens 48 Stunden nach dieser schriftlichen Mitteilung aus allen Datenbanken zu entfernen.

6.2. Ohne ausdrücklichen schriftlichen Willen des Auftraggebers, den Vertrag um weitere drei (3) Monate zu verlängern oder zu erneuern, endet der Vertrag und das Fahrzeug wird aus der Datenbank entfernt.

Bei Verlängerung um weitere feste drei (3) Monate bleibt das Fahrzeug für diese Dauer ohne Zusatzkosten ausschließlich auf der Website von L’Agence Automobilière eingestellt.

Möchte der Auftraggeber für weitere drei (3) Monate von der Veröffentlichung auf Websites Dritter profitieren, muss er den Vertrag unter Zahlung der nachstehend festgelegten Bearbeitungsgebühren erneuern.

6.3. Der Vertrag endet in folgenden Fällen von Rechts wegen und mit sofortiger Wirkung:

  • Verkauf des Fahrzeugs durch den Auftraggeber ohne Mitwirkung des Vermittlers;
  • Verkauf des Fahrzeugs durch den Auftraggeber unter Mitwirkung des Vermittlers. In diesem Fall endet der Vertrag erst, wenn die geschuldete Provision vollständig an den Vermittler gezahlt ist.

L’Agence Automobilière behält sich das Recht vor, jedes Fahrzeug aus dem Verkauf zu nehmen, dessen Herkunft zweifelhaft erscheint oder das einen Mangel aufweist, der dem Vermittler bei Abschluss des Auftrags absichtlich oder unabsichtlich verschwiegen wurde und der es für den Verkauf nach den Qualitätsanforderungen von L’Agence Automobilière ungeeignet macht. Der Vertrag endet in diesem Fall, und der Vermittler ist von jeder Verpflichtung gegenüber dem Auftraggeber befreit. Die Bearbeitungsgebühren bleiben in jedem Fall geschuldet.

Artikel 7 – Bearbeitungsgebühren

Die Bearbeitungsgebühren betragen 39 € für das „dossier start“, 49 € für das „dossier plus“, 69 € für das „dossier premium“ und 99 € für das „dossier expertise“. Einzelheiten zu diesen Angeboten sind in der Agentur erhältlich.

Die Bearbeitungsgebühren werden vom Auftraggeber bei Anlage der Akte gezahlt und sind nicht erstattungsfähig, da sie unmittelbar verbraucht werden.

Artikel 8 – Provision des Vermittlers

Die Höhe der Provision richtet sich nach dem Verkaufspreis des Fahrzeugs. Sie ist vom Auftraggeber geschuldet, sobald zwischen ihm und einem vom Vermittler vorgestellten Käufer ein Vorvertrag geschlossen wird.

Die Provision wird vom Auftraggeber bei endgültigem Abschluss des Verkaufs gezahlt.

Entscheidet der Auftraggeber, den Vorvertrag nicht zu erfüllen, ohne dass dies dem Vermittler zuzurechnen ist, oder beruht die Weigerung auf einer gemeinsamen Entscheidung von Auftraggeber und Käufer, ist die Provision in voller Höhe geschuldet, und zwar zum Zeitpunkt der Weigerung, spätestens 1 Monat nach Unterzeichnung des Vorvertrags.

Entscheidet der Käufer, den unterzeichneten Vorvertrag nicht zu erfüllen, ist die Provision vom Auftraggeber bis zur Höhe der Reservierungssumme geschuldet, zum Zeitpunkt der Weigerung und spätestens 1 Monat nach Unterzeichnung.

LandVerkaufspreisProvision (Mindestbetrag)Prozentsatz
FrancePreis < 3 000 €990 €
FranceZwischen 3 000 € und 10 000 €1 290 €
FranceZwischen 10 000 € und 25 000 €1 490 €
FrancePreis > 25 000 €6 %
MartiniquePreis < 3 000 €990 €
MartiniqueZwischen 3 000 € und 10 000 €1 290 €
MartiniqueZwischen 10 000 € und 25 000 €1 490 €
MartiniquePreis > 25 000 €6 %
GuadeloupePreis < 3 000 €990 €
GuadeloupeZwischen 3 000 € und 10 000 €1 290 €
GuadeloupeZwischen 10 000 € und 25 000 €1 490 €
GuadeloupePreis > 25 000 €6 %
Île de la RéunionPreis < 3 000 €990 €
Île de la RéunionZwischen 3 000 € und 10 000 €1 290 €
Île de la RéunionZwischen 10 000 € und 25 000 €1 490 €
Île de la RéunionPreis > 25 000 €6 %

Artikel 9 – Haftung des Auftraggebers

L’Agence Automobilière hat ausschließlich die Rolle eines Handelsvermittlers, der den Verkauf des Fahrzeugs erleichtert. Sie ist in keinem Fall Verkäuferin des Fahrzeugs.

Der Vermittler haftet in keinem Fall für die den Verkäufer treffenden Gewährleistungen und kann bei Vertragswidrigkeit, versteckten Mängeln oder Fehlfunktionen des Fahrzeugs nicht in Anspruch genommen werden. Der Auftraggeber bleibt als Verkäufer für die Sachmängelhaftung nach den Artikeln 1641 bis 1649 des französischen Zivilgesetzbuchs verantwortlich.

Der Auftraggeber stellt den Vermittler von jeder Forderung des Käufers in Bezug auf das Fahrzeug frei.

Den Auftraggeber treffen sämtliche gesetzlichen Gewährleistungen eines Verkäufers. Er verpflichtet sich, dem Vermittler bei Vertragsschluss vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen, insbesondere bei der Erstellung der Fahrzeugbeschreibung und der Erteilung des Auftrags.

Artikel 10 – Auswahl der Fahrzeuge

L’Agence Automobilière behält sich das Recht vor, die ihr anvertrauten Fahrzeuge auszuwählen und insbesondere jedes Fahrzeug abzulehnen, dessen schlechter äußerer oder technischer Zustand, dessen Herkunft oder dessen Eigentümeridentität zweifelhaft erscheint.

Artikel 11 – Haftung des Vermittlers

Haftet der Vermittler im Zusammenhang mit der Ausführung seines Auftrags, ist diese Haftung gegenüber dem Auftraggeber der Höhe nach auf den vom Auftraggeber gezahlten Leistungsbetrag begrenzt.

Artikel 12 – Personenbezogene Daten

L’Agence Automobilière verarbeitet die personenbezogenen Daten, die für die Bearbeitung der Akte, die Erbringung ihrer Vermittlungsleistung, die Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten und die Pflege der Kundenbeziehung erforderlich sind.

Je nach Zweck stützen sich diese Verarbeitungen insbesondere auf die Vertragserfüllung, die Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, das berechtigte Interesse von L’Agence Automobilière oder, soweit erforderlich, die Einwilligung der betroffenen Person.

Ausführliche Angaben zu den erhobenen Daten, den Zwecken, Rechtsgrundlagen, Empfängern, Speicherfristen und Rechten der betroffenen Personen enthält die auf agenceauto.com verfügbare Datenschutzerklärung.

Betroffene Personen können ihre Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung und Widerspruch sowie, sofern die Voraussetzungen vorliegen, auf Datenübertragbarkeit ausüben, indem sie sich per E-Mail an informatique@agenceauto.com oder postalisch an L’Agence Automobilière — Zone Actipolis 1 — 24 C route départementale 201 — 68390 Sausheim wenden.

Sie können sich zudem an die CNIL wenden: https://www.cnil.fr/fr/webform/nous-contacter.

Artikel 13 – Telefonwerbung

Nach Artikel L. 223-2 des französischen Verbrauchergesetzbuchs setzt jede telefonische Ansprache zu Werbezwecken gegenüber einem Verbraucher dessen vorherige Einwilligung voraus, es sei denn, sie erfolgt im Rahmen der Erfüllung eines laufenden Vertrags.

Die zur Erfüllung und Begleitung des Vertrags erforderliche Kommunikation — insbesondere zum Verkauf des Fahrzeugs, zu Kaufinteressenten, Terminen, Probefahrten, Verhandlungen und zur Durchführung der Transaktion — darf über die vom Auftraggeber mitgeteilten Kontaktdaten erfolgen.

Artikel 14 – Beschwerden und Schlichtung

Bei Schwierigkeiten im Zusammenhang mit dem Abschluss oder der Erfüllung des Vertrags wird der Auftraggeber gebeten, zunächst eine Beschwerde an die betreffende Agentur oder an den Sitz von L’Agence Automobilière zu richten, um eine gütliche Lösung zu suchen.

Handelt der Auftraggeber als Verbraucher und konnte die vorherige Beschwerde den Streit nicht beilegen, kann er sich gemäß Artikel L. 612-1 des französischen Verbrauchergesetzbuchs kostenlos an die für L’Agence Automobilière zuständige Verbraucherschlichtungsstelle wenden.

Für dieses Verfahren wenden Sie sich an unsere Schlichtungsstelle C&C Médiation — www.mediateurconso-bfc.fr — C&C-Médiation, 37 rue des Chênes, 25480 MISEREY-SALINES.

Artikel 15 – Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese Allgemeinen Leistungsbedingungen und der zwischen dem Auftraggeber und L’Agence Automobilière geschlossene Vertrag unterliegen französischem Recht.

Die Parteien bemühen sich, jede Streitigkeit über das Zustandekommen, die Auslegung oder die Erfüllung des Vertrags gütlich beizulegen.

Kommt keine gütliche Einigung oder Schlichtung zustande, sind nach den Vorschriften der französischen Zivilprozessordnung die französischen Gerichte zuständig.